ÜBERSICHT
1. Geltungsbereich
2. Vertragspartner
3. Angebot und Vertragsschluss
4. Vertragstext
5. Widerrufsrecht
6. Preise und Versandkosten
7. Lieferung
8. Zahlung
9. Eigentumsvorbehalt
10. Gewährleistung
ERWEITERTE AGB´S – KURSSYSTEME
11. Kursteilnahme
12. Anmeldebestätigung
13. Mindestteilnehmerzahl
14. Bezahlung
15. Kontoverbindung
16. Rücktritt / Umbuchung
17. Änderung im Kursverlauf
18. Haftung
19. Mitwirkungspflicht
20. Schulungsbedingungen / Ausrüstung
21. Windgarantie (nur Kitesurfen)
22. Minderjährige Teilnehmer
23. Salvatorische Klausel
ERWEITERTE AGB´S – SURF VAN VERMIETUNG
24. Zustande kommen des verbindlichen Mietvertrages
25. Kündigung, Stornierungen
26. Nutzung und Nutzungsverbote des Mietfahrzeugs
27. Kleinreparaturen, Kraftstoffe, Öle
28. Fürsorgepflichten des Mieters und Haftung für Schäden
29. Nicht unfallbedingte Fahrzeugschäden u. technische Defekte
30. Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters
31. Fürsorgepflicht und Haftung des Vermieters
32. Technische und optische Veränderungen
33. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges
1. GELTUNGSBEREICH
Für alle Lieferungen von Surf´n´Kite – Düsseldorf, Daniela Kalis an Verbraucher (§ 13 BGB) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. VERTRAGSPARTNER
Der Kaufvertrag kommt zustande mit:
SURF ’n‘ KITE Düsseldorf
Diesel Straße 9
42719 Solingen
Fon Büro: 0212/8818311
Fax: 0212/315700
mobil: 0163/2683932
email: info@surfandkite-duesseldorf.de
Inhaber: Daniela Kalis
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE259995137
3. ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
3.1 Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Irrtümer vorbehalten.
3.2 Durch Anklicken des Buttons „Bestellung abschicken“ im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.
4. VERTRAGSTEXT
Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Die Bestelldaten und die AGB werden Ihnen per Email zugesendet. Nach Abschluss der Bestellung ist der Vertragstext aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
5. WIDERRUFSRECHT
Verbraucher (§ 13 BGB) haben ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
SURF ’n‘ KITE Düsseldorf
Diesel Straße 9
42719 Solingen
Fax: 0212/315700
email: info@surfandkite-duesseldorf.de
Eine Musterwiderrufsformular finden Sie hier.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Widerrufsbelehrung bei Onlinebuchung eines Kurses
Das Widerrufsrecht erlischt ab 14 Tage vor Kursbeginn
Bei einer Buchung innerhalb 14 Tage vor Kursbeginn ist kein Anspruch auf das Widerrufrecht zu erheben. Es gelten dann ausschließlich die Stornierungs und Umbuchungsbedingungen von Surf´n´Kite Düsseldorf.
Ende der Widerrufsbelehrung
6. PREISE UND VERSANDKOSTEN
6.1 Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
6.2 Die Versandkosten hängen von der Menge der bestellten Waren sowie der Versandart ab und werden Ihnen vor Abgabe Ihrer verbindlichen Bestellung deutlich mitgeteilt. Sie finden eine Übersicht auf der Seite Versand.
7. LIEFERUNG
7.1 Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands.
7.2 Die Lieferzeit beträgt im Regelfall 3 Werktage. Auf evtl. abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin.
8. ZAHLUNG
8.1 Die Zahlung erfolgt wahlweise per Nachnahme, Rechnung, Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte.
8.2 Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.
8.3 Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden.
8.4 Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
10. GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
ERWEITERTE AGB´S – KURSSYSTEME
11. KURSTEILNAHME
An den Windsurf- und Kitekursen von Surf ’n‘ Kite Düsseldorf kann jeder teilnehmen der die genannten Voraussetzungen erfüllt. Der/die Teilnehmer/in erklärt ausdrücklich, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Die Teilnahme wird wirksam, wenn das unterschriebene Anmeldeformular, bzw. die Buchung per online-Anmeldeformular bei uns eingegangen ist.
12. ANMELDEBESTÄTIGUNG
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung mit Informationen zum Kursbeginn, zur Anreise, und zur Ausrüstung. Der/die Teilnehmer/in akzeptiert die Preise und Bedingungen, welche in unseren Flyern und auf unserer Internetseite angegeben sind.
13. MINDESTTEILNEHMERZAHL
Einen Platz in einem unserer Windsurf – oder Kitekurse können wir nicht garantieren. Die Mindestteilnehmerzahl ist bei Windsurfkursen 3 Personen, bei Kitekursen 2 Personen.
Sollte ein Kurs auf Grund zu weniger Teilnehmer nicht stattfinden, erstatten wir die schon gezahlte Kursgebühr zurück oder stellen eine Gutschrift aus.
Sollte ein Kurs bei der Anmeldung bereits überbucht sein, teilen wir dies umgehend in der Anmeldebestätigung mit.
14. BEZAHLUNG
Nach erfolgter Anmeldung wird die Kursgebühr fällig.
Diese erfolgt i.d.R. per Überweisung auf unser Konto oder spätestens 1 Woche vor Kursbegin bar in unserem Surfshop am Unterbacher See:
15. KONTOVERBINDUNG
Daniela Kalis
Konto-Nr. 5194337
BLZ 342 50000
Stadtsparkasse Solingen
16. RÜCKTRITT / UMBUCHUNG
Windsurfkurs/Kitekurs/Supkurs
Ein Rücktritt vom gebuchten Kurs wird bis 24 Stunden vor Kursbeginn anerkannt. Danach ist keine Rückerstattung mehr möglich.
Der Rücktritt von einer Buchung ist unter Angabe der Buchungsnummer schriftlich per Mail einzureichen.
Umbuchungskosten
Stornierungsgebühren
Gruppenevents
Bei der Stornierung einer Buchung innerhalb 4 Wochen vor dem Termin, behalten wir die Anzahlung von 100,-€ als Stornierungsgebühr ein. Bei einer Umbuchung berechnen wir 35,-€ Umbuchungsgebühr. Die Anzahlung wird dann neu verrechnet. Änderungen der Teilnehmerzahl sind bis 1 Wochen vor Termin mitzuteilen.
Widerrufsrecht bei Onlinebuchung eines Kurses
— Das Widerrufsrecht erlischt ab 14 Tage vor Kursbeginn
– Bei einer Buchung innerhalb 14 Tage vor Kursbeginn ist kein Anspruch auf das Widerrufrecht zu erheben. Es geleten dann ausschließlich die Stornierungs und Umbuchungsbedingungen von Surf´n´Kite Düsseldorf.
17. ÄNDERUNG IM KURSVERLAUF
Änderungen im Kursverlauf aufgrund von Witterungsbedingungen, sind nicht immer auszuschließen. Bei Unmöglichkeit der Durchführung des Praxisteils erfolgt eine Gutschrift.
18. HAFTUNG
Eine Haftung erfolgt unsererseits im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Durchführung der theoretischen und praktischen Ausbildung. Die Teilnahme an einem Kite- oder Windsurfkurs erfolgt auf eigene Gefahr.
Für den Verlust oder die Beschädigung von privatem Surf- und Kiteequipment sowie Neopren, Trapezen, Garderobe und Wertsachen übernehmen wir keine Haftung. Jeder Kursteilnehmer ist während der Kurszeit über die Surfschule haftpflichtversichert; für seinen Unfallversicherungsschutz hat er selbst zu sorgen.
19. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Teilnehmer ist bei eventuellen auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
20. SCHULUNGSBEDINGUNGEN / AUSRÜSTUNG
Den Weisungen des verantwortlichen Lehrers ist Folge zu leisten. Beim Auf- und Abbau der Schulungsausrüstung hilft jeder Schüler mit. Die Ausrüstung wird den Schülern für die Dauer des Kurses kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie ist in jedem Fall pfleglich zu behandeln und dem Ausbilder persönlich zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung des Materials haftet der Kursteilnehmer/Mieter für ihren Zeitwert oder gleichwertigen Ersatz. Bei ordnungswidrigem Verhalten, welches das Ansehen oder die Unversehrtheit der Teilnehmer oder Veranstalters gefährdet, kann ein Teilnehmer nach Ermahnung aus dem Kurs ausgeschlossen werden. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
21. WINDGARANTIE (NUR KITESURFEN)
Nachholtermin bei Flaute
Kitesurfen ist ein toller Natursport, jedoch von vielen nicht vorhersebaren Faktoren abhängig.
Eine 100% Windgarantie gibt es im eigentlichen Sinne natürlich nicht.
Wir geben Euch aber die Garantie fehlende Kursteile bei uns nachholen zu können.
Sollten aus Gründen äußerer, nicht beeinflussbarer Faktoren (Flaute, Sturm oder ablandiger Wind) praktische Inhalte nicht durchführbar sein, könnt ihr diese beim nächsten freien Kurstermin nachholen.
Bis zu einem Jahr gültig ab Ausstellung !
Ablauf
Am gebuchten Kurstermin sind keine geeigneten Schulungsbedingungen:
Variante 1:
Der Termin wird bis zu zwei Tagen vor Kursbeginn durch uns abgesagt.
Ohne anfallende Kosten kannst Du sofort einen neuen Termin buchen.
Variante 2
Sind wir bereits vor Ort und können Deinen Kurs nicht zum Abschluß bringen,
kannst Du beim nächsten Kurs wieder einsteigen.
Zusatz:
Die Windgarantie gilt bis zu einem Jahr nach Ausstellung und ist nicht verlängerbar.
22. MINDERJÄHRIGE TEILNEHMER
Die Anmeldung von minderjährigen Kursteilnehmern erfolgt durch die Erziehungsberechtigten. Der/die Erziehungsberechtigte/n erklären, dass die/der Kursteilnehmer/in 15 Minuten im tiefen Wasser schwimmen kann. Weiterhin, dass keine körperlichen Mängel bekannt sind, die die Ausübung des Windsurf- oder Kitesports beeinträchtigen könnten. Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Verlust oder Beschädigung des Materials haftet der Kursteilnehmer.
23. SALVATORISCHE KLAUSEL
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.
ERWEITERTE AGB´S – SURF VAN VERMIETUNG
24. Zustande kommen des verbindlichen Mietvertrages
24.1. Absprachen oder Erklärungen, die nur mündlich, ohne schriftliche Bestätigung, per E-Mail oder SMS erfolgt sind, sind in jedem Fall ohne rechtliche Wirkung. Der Abschluss eines Mietvertrages über das Fahrzeug kann nur schriftlich, in der Regel durch beiderseitige Unterschrift dieses Vertrages erfolgen.
24.2. Der Mietvertrag kommt zwischen den Vertragsparteien zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Mieter auf andere dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.
24.3. Das Fahrzeug darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht dritten Personen zum Gebrauch überlassen werden, es darf nur von den im Mietvertrag genannten Fahrern / Mietern gefahren werden.
25. Kündigung, Stornierungen
25.1. Ist ein Termin für die Rückgabe des Fahrzeugs nicht bestimmt (unbefristetes Mietverhältnis) so kann das Mietverhältnis von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (§ 580 a BGB) gekündigt werden. Wenn die Miete nach Tagen bemessen ist, kann die Kündigung danach gemäß § 580 a Abs 3 BGB an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages ausgesprochen werden.
25.2. Bei befristet abgeschlossenen Mietverträgen ist die vereinbarte Mietdauer (Termine) für beide Parteien verbindlich, sie kann nur im gegenseitigen Einvernehmen verlängert oder verkürzt werden.
25.2.1 Eine Kündigung oder Stornierung des Vertrages ist, außer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 543 BGB beiderseitig ausgeschlossen.
25.2.2. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug spätestens zum angegebenen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der üblichen Zeittoleranzen an den Vermieter zurückzugeben. Sofern der Mieter das Fahrzeug selbst beim Vermieter abgeholt hat, ist er verpflichtet, das Fahrzeug zum Vermieter zurückzubringen. Sofern Abholung durch den Vermieter vereinbart ist, ist das Fahrzeug zum angegebenen Zeitpunkt zur Abholung am vereinbarten Ort vom Mieter bereitzustellen.
25.2.3. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch, wenn der Mieter das Fahrzeug nicht termingerecht zurückbringt und dem Vermieter übergibt. Im Falle einer verspäteten Rückgabe kann der Vermieter eine Entschädigung gemäß § 546 BGB in Höhe des vereinbarten Mietpreises vom Mieter verlangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Der Vermieter räumt dem Mieter allerdings ein vertragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang ein. Bei Rücktritt vom Mietvertrag mit Mietbeginn werden folgende Stornogebühren fällig:
Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter. Eine Nicht-abnahme/-abholung gilt als Rücktritt. Zur Absicherung des Stornorisikos wird der Abschluss einer Rücktrittskosten-Versicherung empfohlen.
26. Nutzung und Nutzungsverbote des Mietfahrzeugs
26.1. Die Benutzung des Fahrzeugs ist ausschließlich innerhalb der Europäischen Union (EU), mit Ausnahme von Zypern, gestattet. Zusätzlich ist die Benutzung des Fahrzeugs in Albanien, Andorra, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und der Schweiz gestattet. Außerhalb dieser Grenzen besteht in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz) kein Versicherungsschutz. Will der Mieter das Fahrzeug in anderen Ländern und Gebieten benutzen, so ist hierzu eine schriftliche vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich.
26.2. Vom Vermieter generell nicht gestattet ist die Nutzung des Fahrzeugs zu folgenden Zwecken:
26.2.1. Teilnahme an Wettrennen, Fahrertraining, Geländefahrten und ähnlichen Nutzungen.
26.2.2. Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.
26.2.3. Jegliche Verwendung im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten oder Zoll- und Steuervergehen, insbesondere dem Transport von Stoffen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
26.3. Die Benutzung des Fahrzeugs ist nicht gestattet, sofern der Mieter oder Fahrer nicht im Besitz einer gültigen in Deutschland anerkannten Fahrerlaubnis ist, ein Fahrverbot besteht oder die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen ist.
26.4. Die Benutzung des Fahrzeugs ist nicht gestattet, sofern der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen (fahruntüchtiger Fahrer).
26.5. Hält sich der Mieter nicht an die in den vorstehenden Abschnitten 26.1 bis 26.4 vereinbarten Nutzungsverbote, liegt eine Pflichtverletzung des Mieters beim Gebrauch des Fahrzeugs vor.
27. Kleinreparaturen, Kraftstoffe, Öle
27.1. Der während der Mietdauer verbrauchte Kraftstoff, Motoröl, AdBlue und andere Hilfs- und Betriebsstoffe sind vom Mieter auf eigene Kosten zu beschaffen.
27.2. Kleine Instandsetzungen wie zum Beispiel der Austausch von Glühbirnen kann der Mieter selbst vornehmen oder bis zur Höhe von 100 € je Einzelfall ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter durch eine Fachwerkstatt ausführen lassen. Der Vermieter erstattet dem Mieter die Kosten gegen Vorlage eines Rechnungsbeleges und Vorlage des ausgetauschten beschädigten Teiles. Keine Kostenerstattung ohne Rechnungsbeleg. Eigenleistungen des Mieters werden nicht vergütet.
28. Fürsorgepflichten des Mieters und Haftung für Schäden
28.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor der Übernahme genauestens zu überprüfen. Falls Beschädigungen oder Mängel festgestellt werden, zeigt der Mieter diese dem Vermieter in Textform an.
28.2. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug ab dem Zeitpunkt der Übergabe so zu behandeln und zu benutzen, wie es ein verständiger auf die Werterhaltung bedachter Eigentümer tun würde. Insbesondere ist der Mieter auf seine Kosten verpflichtet:
28.3. Der Mieter hat im Rahmen seiner gegenüber dem Vermieter bestehenden allgemeinen Fürsorge- und Sorgfaltspflichten für das gemietete Fahrzeug auch das Verschulden von seinen Beifahrern und Mitreisenden zu vertreten. Beifahrer und Mitreisender ist jeder, der sich mit Wissen und im Einverständnis mit dem Mieter im oder am Fahrzeug befindet.
28.4. Der Mieter haftet für alle Vermögensschäden des Vermieters, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung seiner allgemeinen und nach diesem Mietvertrag bestehenden Fürsorgepflichten entstehen, im gesetzlichen Umfang.
Der Vermieter ist bei Versicherungsfällen verpflichtet, zunächst die Fahrzeugvoll- oder Fahrzeugteilversicherung (Voll- oder Teilkaskoversicherung) in Anspruch zu nehmen. Leistungen der Versicherung mindern die Schadensersatzpflicht des Mieters.
28.5. Nimmt der Vermieter die Reparatur eines Schadens selbst oder durch eigene Mitarbeiter vor, so wird hiermit ein Stundensatz je geleistete Arbeitsstunde und Person in Höhe von 25,00 € als angemessene Ersatzleistung vereinbart.
29. Nicht unfallbedingte Fahrzeugschäden u. technische Defekte
29.1. Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die auf Bedienungsfehler während der Mietzeit zurückzuführen sind, im gesetzlichen Umfang.
29.2. Treten nach der Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter nicht unfallbedingte technische Defekte am Fahrzeug auf, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschränken, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen, sofern es nicht möglich ist, den Defekt durch eine Reparatur kurzfristig zu beheben.
29.3. Für die Dauer der durch einen technischen Defekt bedingten Gebrauchsbeeinträchtigung ist der Tagesmietpreis um 1/24 je angefangene Stunde zu mindern. Der Mieter verzichtet auch im Falle einer Kündigung auf alle weitergehenden Ansprüche, es sei denn, für den technischen Defekt ist ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Vermieters ursächlich.
29.4. Endet der Vertrag aufgrund einer fristlosen Kündigung gemäß Abschnitt 29.2., so bleibt der Mieter zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Zeitpunkt der Kündigung verpflichtet. Auf alle etwa bestehenden weitergehenden Ansprüche, insbesondere Schadensersatz einschließlich Ersatz von Mangelfolgeschäden verzichten die Parteien gegenseitig. Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Defekt vom Vermieter grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten ist.
29.5. Abschnitte 29.2. bis 29.4. gelten nicht, sofern der Mieter gemäß Abschnitt 6.1. wegen eines Bedienungsfehlers für den Schaden haftet, das heißt der Defekt auf einen Bedienungsfehler des Mieters zurückzuführen ist.
29.6. Der Mieter hat dem Vermieter einen etwaigen technischen Defekt des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, hat der Mieter dem Vermieter den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
30. Verkehrsunfälle, Haftungsbeschränkung des Mieters
30.1. Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände, die vom Mieter in das Fahrzeug eingebracht wurden, wie bspw. Reisegepäck, Kameras oder Fahrräder. Bei Verkehrsunfällen ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter alle zur Durchsetzung seiner eigenen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche gegenüber Unfallgegnern erforderlichen Daten in Textform mitzuteilen, dies gilt auch für entsprechende Ansprüche seiner Beifahrer und Mitreisenden.
30.2. Im Falle eines Verkehrsunfalles, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellunfall handelt, durch den die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs nicht wesentlich eingeschränkt ist, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Der Mieter bleibt auch in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Zeitpunkt der Kündigung verpflichtet.
30.3. Bei Verkehrsunfällen (auch ohne Fremdbeteiligung), Brand, Wildschaden und sonstigen Schäden hat der Mieter unverzüglich die örtliche Polizei hinzuzuziehen und für die Aufnahme des Unfall- bzw. Schadenhergangs zu sorgen, den Vermieter zu benachrichtigen, dem Vermieter einen ausführlichen Unfallbericht mit beigefügter Unfallskizze zukommen zu lassen, bei Unfällen mit Fremdbeteiligung sind die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und deren Haftpflichtversicherungen und Namen und Anschriften der Fahrer und der Zeugen festzuhalten.
30.4. Bei allen Verkehrsunfällen haftet der Mieter – sofern ihm keine Obliegenheitsverletzung nach Abschnitt 30.3. oder 30.5. vorzuwerfen ist – für sämtliche Kosten, die durch eine fachgerechte Reparatur des Fahrzeugs (oder bei Totalschäden für die Kosten der Wiederbeschaffung) dem Vermieter entstehen, für andere Schäden haftet der Mieter nicht. Keine Haftung des Mieters besteht auch insoweit als der Vermieter Schadensersatz von Unfallbeteiligten oder deren Versicherungen oder der für das Fahrzeug bestehenden Fahrzeugvoll- oder Fahrzeugteilversicherung (Voll- oder Teilkaskoversicherung) erhält. In Höhe der mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung ist ein Schaden aber regelmäßig durch Versicherungsleistungen nicht gedeckt und dann vom Mieter zu begleichen.
30.5. Führt das Verhalten des Mieters nach einem Verkehrsunfall (beispielsweise Unfallflucht), oder das Verhalten des Mieters, welches für den Verkehrsunfall ursächlich war, ein Verstoß gegen die Nutzungsverbote nach Abschnitt 3 oder eine sonstige Obliegenheitsverletzung des Mieters dazu, dass sich die für das Fahrzeug bestehende Fahrzeugvoll- oder Fahrzeugteilversicherung ganz oder teilweise auf Leistungsfreiheit nach den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gegenüber dem Vermieter berufen kann, haftet der Mieter für alle Vermögensschäden des Vermieters im gesetzlichen Umfang, soweit diese nicht durch eine Versicherungsleistung gedeckt sind.
Die Vollkaskoversicherung kann sich beispielsweise auf Leistungsfreiheit berufen, wenn der Mieter das Fahrzeug unter Einfluss von alkoholischen oder sonstigen berauschenden Mitteln führt oder Unfallflucht begeht.
30.6. Mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Befriedigung sämtlicher Schadensersatzansprüche des Vermieters durch den Mieter tritt der Vermieter alle ihm möglicherweise gegenüber dritten Personen zustehenden Schadensersatzansprüchen zum Zwecke der Geltendmachung an den Mieter ab.
31. Fürsorgepflicht und Haftung des Vermieters
31.1. Der Vermieter ist verpflichtet, die Regulierung von allen Fahrzeugschäden, die einen Versicherungsfall darstellen, bei den betreffenden Fahrzeugversicherungen zu verlangen, soweit dies nicht unwirtschaftlich oder offensichtlich aussichtslos erscheint.
31.2. Der Vermieter kann die Leistung verweigern, soweit diese für den Vermieter unmöglich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Fahrzeug vor Beginn der Mietzeit durch einen Verkehrsunfall oder infolge höherer Gewalt bei Naturereignissen so beschädigt wurde, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist, und eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung vor Beginn der Mietzeit nicht mehr möglich war oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht.
31.3. Der Vermieter kann die Leistung auch verweigern, wenn er keinen Versicherungsschutz durch eine Fahrzeugvollversicherung zu wirtschaftlich zumutbaren Bedingungen erreichen kann.
31.4. Im Fall einer Nichtleistung gemäß Abschnitt 31.2. und 31.3. sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Der Vermieter ist jedoch verpflichtet, alle erhaltenen Zahlungen an den Mieter umgehend zurückzuzahlen.
31.5. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Eignung des Fahrzeugs zu dem vom Mieter vorgesehenen Zweck.
31.6. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Der Vermieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für leichte Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und nicht in dem Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln des Fahrzeugs.
Diese Haftungsbeschränkung gilt entsprechend für alle nach Vertragsschluss oder nach Überlassung des Fahrzeugs entstandenen Mängel des Fahrzeugs oder sonstige Schäden.
31.Verlust von Schlüsseln oder Fahrzeugpapieren:
31.1. Sofern der Mieter den Verlust von Fahrzeugpapieren oder eines Schlüssels zu vertreten hat, ist er verpflichtet, die Kosten der Ersatzbeschaffung zu tragen sowie den damit verbundenen Zeit- und sonstigen Aufwand des Vermieters zu entschädigen.
31.2. Der Zeitaufwand des Vermieters ist dabei in Höhe von 50 € je Stunde zu entschädigen, es bleibt dem Mieter vorbehalten, den Aufwand des Vermieters durch Eigenleistungen zu minimieren.
32. Technische und optische Veränderungen
32.1. Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen.
32.2. Der Mieter ist nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, dazu zählen insbesondere Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien.
32.3. Der Mieter versichert ausdrücklich, dass während der Mietdauer an der Mietsache keinerlei Schäden eingetreten sind, welche vom Mieter ohne Zustimmung des Vermieters (vorherige Einwilligung/nachträgliche Genehmigung) im Wege einer Eigen- oder Fremdreparatur vor der Fahrzeugrückgabe beseitigt wurde.
33. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges
33.1 Die Einhaltung der Straßenverkehrsgesetze beim Betrieb des Fahrzeugs und der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr im In- und Ausland ist ausschließlich Sache des Mieters.
33.2 Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag.
33.3. Für den Fall, dass der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien, die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten die aufgrund dieses Mietvertrages bzw. Mietverhältnisses entstehen könnten. Zuständig soll dabei das Gericht sein, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sofern nicht das Amtsgericht ausschließlich zuständig ist, in dem sich das vermietete Mietobjekt befindet.
33.4. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihre Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung.